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Renovierungskosten

Förderung: KfW & BAFA

Für den Tausch einer Heizung und für Arbeiten an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) gibt es staatliche Zuschüsse über die KfW und das BAFA. Diese Seite fasst die öffentlich veröffentlichten Fördersätze und Voraussetzungen zusammen und verweist auf die jeweilige Originalquelle. Wir stehen in keiner Zusammenarbeit mit KfW oder BAFA, geben keine individuelle Förderberatung und sind keine Steuer- oder Finanzberatung.

Heizungsförderung (KfW)

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458 für Privatpersonen) fördert unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz mit 30bis 80 % der förderfähigen Kosten, je nach Einkommen und Bonusregelungen. Für die erste Wohneinheit sind bis zu 28.000 € förderfähig (zweite bis sechste Einheit je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €). Voraussetzung ist unter anderem ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Die Förderung ist mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombinierbar; für die Kombination mit weiteren Förderungen nennt die KfW eine Grenze von 60 % der förderfähigen Kosten (Details dort).

BausteinHöheBedingung
Grundförderung30 %für alle Antragstellenden
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle- oder Gasheizung (oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung). Sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028.
Einkommensbonus40 %selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €)
Einkommensbonus30 %selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 € (mit Kind 50.000 €)
Einkommensbonus10 %selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind 60.000 €)

Insgesamt höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €; dieser Höchstbetrag sinkt erstmals am 1. Februar 2027 um 750 €. Stand der Programmseiten: 3. Oktober 2026. Die Bedingungen ändern sich, zuletzt zum 21. Juli 2026; maßgeblich ist die offizielle KfW-Programmseite.

Unser Heizungsrechner zeigt die Bruttokosten vor Förderung; ziehen Sie einen möglichen Zuschuss selbst ab.

Förderung für die Gebäudehülle (BAFA)

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach und Geschossdecken sowie Fenster- und Türentausch) zahlt das BAFA einen Grundzuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommt ein Bonus von 5 % hinzu und die förderfähigen Kosten sind höher gedeckelt (erste Wohneinheit 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €). Die Antragstellung erfordert die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten.

Passende Rechner: Fensterrechner, Dachsanierungsrechner und der Dämmungs-Marktüberblick unter Dämmung: Kosten im Überblick.

Wichtiger Hinweis

Förderprogramme ändern sich regelmäßig, zuletzt zum 21. Juli 2026 bei der KfW-Heizungsförderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor jeder Planung direkt bei KfW bzw. BAFA oder bei einer unabhängigen Energieberatung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Förderberatung.

Häufige Fragen

Ist die Förderung in den Ergebnissen unserer Rechner bereits eingerechnet?

Nein. Alle unsere Rechner zeigen die Bruttokosten vor einer möglichen Förderung, denselben Grundsatz wie bei jeder anderen Kostenposition: keine Annahme, die wir nicht belegen können. Ziehen Sie einen möglichen Zuschuss von der angezeigten Spanne selbst ab, sobald Sie Ihren tatsächlichen Förderbescheid kennen.

Muss ich vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebs etwas beachten?

Bei der KfW-Heizungsförderung ist vor der Antragstellung ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erforderlich, bei den BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten. Klären Sie das mit Ihrem Handwerksbetrieb, bevor Sie unterschreiben, nicht erst danach.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Beide Programme weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht und Mittel je nach Haushaltslage begrenzt sein können. Beantragen Sie möglichst frühzeitig und verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Förderung sicher bewilligt wird.

Weiterführend

Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 3. Oktober 2026. Fördersätze und Bedingungen zuletzt bei KfW und BAFA geprüft am 3. Oktober 2026.